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Winterhalter, Franz Xaver (Menzenschwand im Schwarzwald 1805 - 1873 Frankfurt am Main) oder Studio

In Kunst & Antiquitäten 58

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Passed EUR
Bad Driburg (Erpentrup)
Winterhalter, Franz Xaver (Menzenschwand im Schwarzwald 1805 - 1873 Frankfurt am Main) oder StudioGemälde "Prinz Albert von Sachsen - Coburg und Gotha", lebensgroßes Dreiviertelportrait in schwarzem Rock mit der Halsdekoration des Ordens vom Goldenen Vlies und dem Bruststern des Hosenbandordens, unsigniert, rückseitig auf dem originalen Keilrahmen bezeichnet "BROWN 163 HIGH HOLBORN", 134 x 98 cm, London 2. Hälfte 1840er Jahre (vor 1851), guter, alt doublierter und leicht retuschierter Zustand (ausführlicher Zustandsbericht auf Anfrage), sauber original gerahmt in breitem, vergoldetem Prunkrahmen mit aufgesetzter, geschnitzter und vergoldeter englischen Königskrone auf Kissen mit Quasten, Rahmen 175 x 139 cm, H gesamt 200 cm, Rahmen guter Zustand mit geringen Altersspuren (ausführlicher Zustandsbericht auf Anfrage), rückseitig originales Etikett des Rahmenmachers Thomas Ponsonby 7701 Franz Xaver Wintherhalter hielt sich auf Bitten der Königin Victoria ab 1841 in London auf, hier schuf er 1842 ein voll signiertes und datiertes Dreiviertelportrait des Gemahls der Königin Prinz Albert von Sachsen - Coburg und Gotha, das sich noch heute in den königlichen Sammlungen befindet (Inv.-Nr. RCIN 12557), zwischen 1845 und 1851 entstand in der Winterhalter - Werkstatt (möglicherweise sogar durch den Künstler selbst oder aber durch seinen Bruder Hermann) diese Zweitfassung, die Leinwand lieferte der Hoflieferant Thomas Brown, 163 High Holborn, der verwendete Stempel findet zwischen 1843 und 1854 auf seinen Keilrahmen Verwendung, siehe British canvas, stretcher and panel suppliers’ marks: Part 3, Thomas Brown, den bedeutenden Rahmen schuf der Hoflieferant Thomas Ponsonby, 32 Regent Street zwischen 1845 und 1851, das Etikett fand in dieser Form bis 1851 Verwendung, die aufgesetzte Königskrone macht eine Verwendung des Gemäldes in den königlichen Gemächern wahrscheinlich, Thomas Ponsonsby war zwischen 1845 und 1856 durch Königin Victoria als Schnitzer und Vergolder angestellt, bis 1854 erhielten verschiedene Portraits von F.X. Winterhalter Rahmen von Thomas Ponsonby (u.a. 1851 das Portrait des Prinz Friedrich Wilhelm von Preussen 1851 oder 1854 das Portrait von Maharaja Dalip Singh), vgl.: British Picture framemakers 1600 - 1950 - P Prov.: ursprünglich wohl Buckingham Palace London, Privatbesitz Ostwestfalen
Winterhalter, Franz Xaver (Menzenschwand im Schwarzwald 1805 - 1873 Frankfurt am Main) oder StudioGemälde "Prinz Albert von Sachsen - Coburg und Gotha", lebensgroßes Dreiviertelportrait in schwarzem Rock mit der Halsdekoration des Ordens vom Goldenen Vlies und dem Bruststern des Hosenbandordens, unsigniert, rückseitig auf dem originalen Keilrahmen bezeichnet "BROWN 163 HIGH HOLBORN", 134 x 98 cm, London 2. Hälfte 1840er Jahre (vor 1851), guter, alt doublierter und leicht retuschierter Zustand (ausführlicher Zustandsbericht auf Anfrage), sauber original gerahmt in breitem, vergoldetem Prunkrahmen mit aufgesetzter, geschnitzter und vergoldeter englischen Königskrone auf Kissen mit Quasten, Rahmen 175 x 139 cm, H gesamt 200 cm, Rahmen guter Zustand mit geringen Altersspuren (ausführlicher Zustandsbericht auf Anfrage), rückseitig originales Etikett des Rahmenmachers Thomas Ponsonby 7701 Franz Xaver Wintherhalter hielt sich auf Bitten der Königin Victoria ab 1841 in London auf, hier schuf er 1842 ein voll signiertes und datiertes Dreiviertelportrait des Gemahls der Königin Prinz Albert von Sachsen - Coburg und Gotha, das sich noch heute in den königlichen Sammlungen befindet (Inv.-Nr. RCIN 12557), zwischen 1845 und 1851 entstand in der Winterhalter - Werkstatt (möglicherweise sogar durch den Künstler selbst oder aber durch seinen Bruder Hermann) diese Zweitfassung, die Leinwand lieferte der Hoflieferant Thomas Brown, 163 High Holborn, der verwendete Stempel findet zwischen 1843 und 1854 auf seinen Keilrahmen Verwendung, siehe British canvas, stretcher and panel suppliers’ marks: Part 3, Thomas Brown, den bedeutenden Rahmen schuf der Hoflieferant Thomas Ponsonby, 32 Regent Street zwischen 1845 und 1851, das Etikett fand in dieser Form bis 1851 Verwendung, die aufgesetzte Königskrone macht eine Verwendung des Gemäldes in den königlichen Gemächern wahrscheinlich, Thomas Ponsonsby war zwischen 1845 und 1856 durch Königin Victoria als Schnitzer und Vergolder angestellt, bis 1854 erhielten verschiedene Portraits von F.X. Winterhalter Rahmen von Thomas Ponsonby (u.a. 1851 das Portrait des Prinz Friedrich Wilhelm von Preussen 1851 oder 1854 das Portrait von Maharaja Dalip Singh), vgl.: British Picture framemakers 1600 - 1950 - P Prov.: ursprünglich wohl Buckingham Palace London, Privatbesitz Ostwestfalen

Kunst & Antiquitäten 58

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Ringstrasse 1
Bad Driburg (Erpentrup)
33014
Germany

Abholort:

Auktionssaal OWL

Ringstrasse 1

33014 Bad Driburg (Erpentrup)

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Tel. Sauerland: +49 171 821 4828

Tel. Stürmann: +49 173 473 2116

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Wichtige Informationen

Das Aufgeld auf den Zuschlag beträgt 27% inkl. Ust.

 

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 27% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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Stichworte: Portrait, Portrait Painting