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Reviglius, Petrus.
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München

Malteserorden. – Reviglius, Petrus. Epitome tum originis sacrae religionis hierosolomitan(a)e: tum illius stabilime(n)torum. et usum: nec no(n) et priuilegiorum eidem á S(an)ta Sede ap(osto)lica, et imperiali et maiestate concessoru(m); ac postremo g(e)n(er)alium cap(itu)l(oru)m, á multis a(n)nis citra emanatorum. Lateinische Handschrift auf Pergament. Rom 1551. 220:150 mm. 2 unn., 46 num. Bll. Ldr. d. Zt. mit Rücken- u. Deckelverg., Papier-Rsch., in mod. Hmaroquin-Kass. mit Rverg. u. Kammmarmorpapierbezug.
24zeilig in sorgfältiger brauner Antiqua-Kursive geschrieben. Am Schluss nennt sich der Schreiber: „Scribebat ex t(em)p(or)e Andreas Ortolanus Calaritanen(sis) Regni Sardiniae, Rome 1551“. – Kaum gebräunt oder fleckig, untere äußere Ecke teilw. leicht wurmst., die untere äußere Ecke des unbeschriebenen, jedoch wie die anderen Bll. linierten Schlußbl. abgeschnitten. Der elegante zeitgenössische Einband ohne die 8 Bindebänder, etwas wasserfl. u. minimal wurmstichig. Tit. mit Besitzverm. „Bosius“, vord. Vorsatzbl. mit Besitzverm. „Del Caual(ie)ro F: Gio: ottho Bosio“, vord. Spiegel mit späterem Vermerk „ABaubet 243c“.
Alles, was über den Verfasser dieser höchst bedeutenden Geschichte des Malteserordens bekannt ist, ergibt sich aus dessen Widmung an den Legaten Claude la Sengle u. dem am Schluss wiedergegebenen Brief an den Großmeister Juan d’Omdes, datiert Rom 22.IV.1551. Der Advokat Pietro Reviglio war am römischen Hof Prokurator des Ordens u. dort zugleich Lehrer der jungen Männer, die demselben beitreten wollten. Obwohl er selbst dem Orden nicht angehörte, stand Reviglio in engem Kontakt zu dessen Mitgliedern u. Vertretern, darunter Giannotto Bosio (1508-71), der ihn zu vorliegender Arbeit anregte. Ausgangspunkt des Epitome sind die 1534 in Salamanca v. Alvaro Perez de Grado herausgegebenen Stabilimenta militum sacri ordinis divi Joannis hierosolymitani. Doch Reviglio beschränkt sich nicht auf eine simple Bearbeitung der Stabilimenta, sondern fügt ihnen Zusammenfassungen v. 49 den Orden betreffenden päpstlichen Bullen in chronologischer Ordnung bei, v. denen nur 18 veröffentlicht worden sind. Somit erhält sein Werk eine einzigartige historische Bedeutung. Besitzer der Handschrift war nicht der oben genannte Giannotto Bosio, sondern dessen Neffe Giovan’Ottho Bosio (gest. um 1628), Bruder des Historikers Giacomo Bosio u. im Gegensatz zum Onkel Mitglied des Malteserordens. Giovan’Ottho hat sich besonders für die oben erwähnten Zusammenfassungen der päpstlichen Bullen interessiert u. diese mit zahlreichen sorgfältig geschriebenen Marginalien versehen. Die Tatsache, dass vorliegende hochbedeutende Handschrift der Wissenschaft viereinhalb Jahrhunderte lang verborgen blieb, lässt sich wohl dadurch erklären, dass die Bibliothek Giovan’Ottho Bosios 1581 im Zuge eines Mordfalles, in der er u. sein Bruder Giacomo verwickelt waren, auf Befehl Papst Gregors XIII. aufgelöst wurde u. der Epitome nicht mehr v. Giacomo für sein 1589 begonnenes Werk über den Orden herangezogen werden konnte. Danach geriet das Manuskript in uninteressierte Hände u. gelangt erst jetzt wieder an die Öffentlichkeit. Übrigens ist diese Handschrift die bisher einzig bekannte, die Bosios Besitzvermerk trägt. – Siehe auch Nrn. 323-333.
A highly important history of the Knights of Malta copied on vellum in a fine cursive hand at Rome in 1551, of interest especially for its resumés of 49 mostly unpubished papal bulls pertaining to the order, from the library of Giovan’Ottho Bosio, dispersed in 1581 by order of pope Gregory XIII, and hitherto unknown to historians. Some minor worming, otherwise fine, in the original gilt calf binding, lacking ties, and somewhat waterstained.


Malteserorden. – Reviglius, Petrus. Epitome tum originis sacrae religionis hierosolomitan(a)e: tum illius stabilime(n)torum. et usum: nec no(n) et priuilegiorum eidem á S(an)ta Sede ap(osto)lica, et imperiali et maiestate concessoru(m); ac postremo g(e)n(er)alium cap(itu)l(oru)m, á multis a(n)nis citra emanatorum. Lateinische Handschrift auf Pergament. Rom 1551. 220:150 mm. 2 unn., 46 num. Bll. Ldr. d. Zt. mit Rücken- u. Deckelverg., Papier-Rsch., in mod. Hmaroquin-Kass. mit Rverg. u. Kammmarmorpapierbezug.
24zeilig in sorgfältiger brauner Antiqua-Kursive geschrieben. Am Schluss nennt sich der Schreiber: „Scribebat ex t(em)p(or)e Andreas Ortolanus Calaritanen(sis) Regni Sardiniae, Rome 1551“. – Kaum gebräunt oder fleckig, untere äußere Ecke teilw. leicht wurmst., die untere äußere Ecke des unbeschriebenen, jedoch wie die anderen Bll. linierten Schlußbl. abgeschnitten. Der elegante zeitgenössische Einband ohne die 8 Bindebänder, etwas wasserfl. u. minimal wurmstichig. Tit. mit Besitzverm. „Bosius“, vord. Vorsatzbl. mit Besitzverm. „Del Caual(ie)ro F: Gio: ottho Bosio“, vord. Spiegel mit späterem Vermerk „ABaubet 243c“.
Alles, was über den Verfasser dieser höchst bedeutenden Geschichte des Malteserordens bekannt ist, ergibt sich aus dessen Widmung an den Legaten Claude la Sengle u. dem am Schluss wiedergegebenen Brief an den Großmeister Juan d’Omdes, datiert Rom 22.IV.1551. Der Advokat Pietro Reviglio war am römischen Hof Prokurator des Ordens u. dort zugleich Lehrer der jungen Männer, die demselben beitreten wollten. Obwohl er selbst dem Orden nicht angehörte, stand Reviglio in engem Kontakt zu dessen Mitgliedern u. Vertretern, darunter Giannotto Bosio (1508-71), der ihn zu vorliegender Arbeit anregte. Ausgangspunkt des Epitome sind die 1534 in Salamanca v. Alvaro Perez de Grado herausgegebenen Stabilimenta militum sacri ordinis divi Joannis hierosolymitani. Doch Reviglio beschränkt sich nicht auf eine simple Bearbeitung der Stabilimenta, sondern fügt ihnen Zusammenfassungen v. 49 den Orden betreffenden päpstlichen Bullen in chronologischer Ordnung bei, v. denen nur 18 veröffentlicht worden sind. Somit erhält sein Werk eine einzigartige historische Bedeutung. Besitzer der Handschrift war nicht der oben genannte Giannotto Bosio, sondern dessen Neffe Giovan’Ottho Bosio (gest. um 1628), Bruder des Historikers Giacomo Bosio u. im Gegensatz zum Onkel Mitglied des Malteserordens. Giovan’Ottho hat sich besonders für die oben erwähnten Zusammenfassungen der päpstlichen Bullen interessiert u. diese mit zahlreichen sorgfältig geschriebenen Marginalien versehen. Die Tatsache, dass vorliegende hochbedeutende Handschrift der Wissenschaft viereinhalb Jahrhunderte lang verborgen blieb, lässt sich wohl dadurch erklären, dass die Bibliothek Giovan’Ottho Bosios 1581 im Zuge eines Mordfalles, in der er u. sein Bruder Giacomo verwickelt waren, auf Befehl Papst Gregors XIII. aufgelöst wurde u. der Epitome nicht mehr v. Giacomo für sein 1589 begonnenes Werk über den Orden herangezogen werden konnte. Danach geriet das Manuskript in uninteressierte Hände u. gelangt erst jetzt wieder an die Öffentlichkeit. Übrigens ist diese Handschrift die bisher einzig bekannte, die Bosios Besitzvermerk trägt. – Siehe auch Nrn. 323-333.
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Auktion 155 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-400
Lose: 401-764
Lose: 1001-1051
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80333
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Wichtige Informationen

Dabei zwei reich illuminierte lateinische Manuskripte auf Pergament, alles in Gold und Farben, beide aus Nordfrankreich: Ein mittelalterliches Psalterium, Um 1230-1260. Und ein Stundenbuch: Horae B. M. V. Um 1450. – Die Geschichte des Malteserordens von Pietro Reviglio, lange verschollen, dann als lateinische Handschrift auf Pergament erschienen. Rom 1551. – Unter den Inkunabeln, mit altkolorierten Holzschnitten: Legendar. Der Heiligen Leben, deutsch. Nürnberg, Koberger, 1488. – Ferner: Johann Simon Kerner. Abbildung aller oekonomischen Pflanzen. 8 Bde. Stuttgart, Cotta, 1786-96. Mit 800 altkolorierten Tafeln. – Aus drei Nachlaßsammlungen: Mehr als 300 Positionen französischsprachiger Bücher des 17.-19. Jhdts., viele Reihenwerke, meist in herausragenden Einbänden und bestens erhalten.

 

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

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